AHV und Sozialversicherungen für Selbständige
Welche Sozialversicherungen sind Pflicht, welche freiwillig? Ein Überblick über AHV, IV, BVG und weitere Versicherungen.
Das Schweizer Drei-Säulen-System
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf einem weltweit einzigartigen Drei-Säulen-System. Als Selbständige/r musst du dieses System besonders gut verstehen, denn im Unterschied zu Angestellten trägst du die volle Verantwortung für deine Absicherung selbst.
1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO)
Die erste Säule ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Sie ist für alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz obligatorisch – also auch für dich als Selbständige/r. Die 1. Säule soll das Existenzminimum im Alter sichern.
2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)
Die zweite Säule ergänzt die AHV und soll zusammen mit der 1. Säule den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechterhalten. Für Angestellte ist sie obligatorisch, für Selbständige hingegen freiwillig. Gerade deshalb ist sie ein Thema, das du aktiv angehen musst.
3. Säule: Private Vorsorge (Säule 3a/3b)
Die dritte Säule ist vollständig freiwillig. Für Selbständige ist insbesondere die Säule 3a (gebundene Vorsorge) äusserst attraktiv, da sie erhebliche Steuervorteile bietet. Die Säule 3b (freie Vorsorge) unterliegt keinen besonderen steuerlichen Regelungen und wird wie normales Sparen behandelt.
Wichtig: Die Wahl deiner Rechtsform beeinflusst deine Sozialversicherungssituation erheblich. Als Inhaber/in einer GmbH oder AG bist du sozialversicherungsrechtlich angestellt – mit entsprechend anderer Beitragspflicht. Die folgenden Ausführungen gelten primär für Einzelfirmen und freischaffende Selbständige.
AHV-Beiträge als Selbständige/r
Als Selbständigerwerbende/r zahlst du den gesamten AHV/IV/EO-Beitrag allein. Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je hälftig – diesen Vorteil hast du als Selbständige/r nicht.
Beitragssätze (2026)
| Versicherung | Beitragssatz |
|---|---|
| AHV | 8.1% |
| IV | 1.4% |
| EO | 0.5% |
| Total | 10.0% des Reineinkommens |
Diese Sätze gelten ab einem Reineinkommen von CHF 58'800 pro Jahr. Bei tieferem Einkommen kommt eine sinkende Beitragsskala zur Anwendung, die den Beitragssatz progressiv reduziert.
Sinkende Beitragsskala
Liegt dein jährliches Reineinkommen unter CHF 58'800, zahlst du einen reduzierten Beitragssatz. Die Skala beginnt beim Mindesteinkommen von CHF 10'100 und steigt stufenweise an:
| Reineinkommen (CHF) | Beitragssatz (ca.) |
|---|---|
| Bis 10'100 | Mindestbeitrag CHF 514/Jahr |
| 10'100 – 17'600 | 5.371% |
| 17'600 – 21'400 | 5.509% |
| 21'400 – 23'700 | 5.667% |
| 23'700 – 28'600 | 5.938% |
| 28'600 – 35'200 | 6.509% |
| 35'200 – 44'000 | 7.259% |
| 44'000 – 58'800 | 8.438% |
| Ab 58'800 | 10.000% |
Tipp: Auch wenn du noch wenig verdienst, musst du den Mindestbeitrag von CHF 514 pro Jahr bezahlen. Das stellt sicher, dass du keine Beitragslücken hast, die später deine AHV-Rente schmälern.
Konkretes Berechnungsbeispiel: Einkommen von CHF 80'000
Nehmen wir an, du erzielst als Freelancer ein Reineinkommen von CHF 80'000 pro Jahr (Umsatz minus geschäftsmässig begründete Aufwendungen). So berechnest du deine AHV/IV/EO-Beiträge:
Schritt 1: Reineinkommen bestimmen Dein Reineinkommen (nach Abzug aller Geschäftskosten) beträgt CHF 80'000.
Schritt 2: Beitragssatz bestimmen Da CHF 80'000 über der Grenze von CHF 58'800 liegt, gilt der volle Satz von 10.0%.
Schritt 3: Beitrag berechnen CHF 80'000 x 10.0% = CHF 8'000 pro Jahr
Schritt 4: Verwaltungskostenbeitrag Dazu kommen die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse, üblicherweise zwischen 1% und 5% der Beiträge (je nach Kasse). Bei angenommenen 2%: CHF 8'000 x 2% = CHF 160.
Total AHV/IV/EO-Beiträge: ca. CHF 8'160 pro Jahr (bzw. rund CHF 680 pro Monat).
Beachte: Die AHV-Beiträge sind als Selbständige/r bei den Steuern als Freelancer vollständig vom Einkommen abziehbar. Bei CHF 8'160 Beiträgen und einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30% sparst du dadurch rund CHF 2'450 Steuern.
Beitragslücken vermeiden
Jedes Jahr ohne vollständige AHV-Beiträge erzeugt eine sogenannte Beitragslücke. Pro fehlendes Beitragsjahr wird deine AHV-Rente um mindestens 1/44 gekürzt. Bei einer maximalen AHV-Rente von CHF 2'450 pro Monat (Stand 2026) bedeutet jedes fehlende Jahr einen Verlust von ca. CHF 56 pro Monat – und das lebenslang.
Lücken können entstehen durch:
- Verspätete Anmeldung bei der Ausgleichskasse
- Jahre ohne Beitragszahlung (z.B. Auslandaufenthalt ohne Weiterversicherung)
- Nichterwerbstätige Phasen ohne Mindestbeitrag
Du kannst Beitragslücken innerhalb von 5 Jahren nachzahlen. Danach ist eine Nachzahlung nicht mehr möglich.
Anmeldeprozess bei der Ausgleichskasse – Schritt für Schritt
Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist einer der ersten administrativen Schritte in die Selbständigkeit. So gehst du vor:
Schritt 1: Status als Selbständige/r klären
Bevor du dich bei der Ausgleichskasse meldest, muss geklärt werden, ob du sozialversicherungsrechtlich tatsächlich als selbständigerwerbend giltst. Das entscheidet die Ausgleichskasse anhand folgender Kriterien:
- Du trägst das wirtschaftliche Risiko deiner Tätigkeit
- Du trittst unter eigenem Namen auf
- Du hast mehrere Auftraggeber (nicht nur einen)
- Du bestimmst deine Arbeitsweise und -organisation selbst
- Du trägst die Kosten für Arbeitsmittel selbst
Achtung: Wenn du im Wesentlichen nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitest, kann die Ausgleichskasse dich als Scheinselbständige/r einstufen. In diesem Fall wärst du als Angestellte/r zu qualifizieren – mit Konsequenzen für dich und deinen Auftraggeber.
Schritt 2: Zuständige Ausgleichskasse bestimmen
Du kannst dich anmelden bei:
- Der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnsitzkantons
- Einer Verbandsausgleichskasse, falls du einem Berufsverband angehörst (z.B. suissetec, Gastrosuisse)
Eine Übersicht der Ausgleichskassen findest du auf ahv-iv.ch.
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
Für die Anmeldung benötigst du in der Regel:
- Anmeldeformular (erhältlich bei der Ausgleichskasse oder online)
- Kopie der Anmeldung beim Handelsregister (falls eingetragen)
- Miet- oder Leasingverträge für Geschäftsräume oder Arbeitsmittel
- Bestehende Aufträge oder Verträge als Nachweis der Selbständigkeit
- Rechnungen an verschiedene Kunden (mind. 2–3 verschiedene Auftraggeber)
- Visitenkarten, Website, Briefpapier als Nachweis des Auftritts unter eigenem Namen
- Bestätigung der Steuerverwaltung über die Registrierung als Selbständige/r (falls vorhanden)
Schritt 4: Anmeldung einreichen
Reiche das Anmeldeformular samt Unterlagen bei der gewählten Ausgleichskasse ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen. Die Ausgleichskasse prüft deinen Status und stellt dir danach eine schriftliche Bestätigung zu.
Schritt 5: Akontobeiträge festlegen
Nach der Anmeldung legt die Ausgleichskasse deine provisorischen Beiträge (Akontobeiträge) fest. Diese basieren auf deiner Schätzung des erwarteten Einkommens. Du erhältst quartalsweise oder monatlich eine Rechnung.
Tipp: Schätze dein Einkommen realistisch ein. Bei zu tiefer Schätzung droht eine saftige Nachzahlung mit Verzugszinsen. Bei zu hoher Schätzung bindest du unnötig Liquidität. Du kannst die Akontobeiträge jederzeit anpassen lassen, wenn sich dein Einkommen verändert.
Schritt 6: Definitive Abrechnung
Nach Einreichung deiner Steuererklärung erhältst du von der Steuerbehörde die definitive Veranlagung. Auf dieser Basis berechnet die Ausgleichskasse deine endgültigen Beiträge und stellt dir eine Schlussabrechnung zu (Nachzahlung oder Rückerstattung).
Berufliche Vorsorge (BVG / 2. Säule)
Als Selbständige/r mit Einzelfirma bist du nicht obligatorisch BVG-versichert. Das hat Vor- und Nachteile: Du hast maximale Flexibilität, trägst aber auch das volle Risiko einer Vorsorgelücke im Alter.
Optionen für die 2. Säule
Du hast drei Möglichkeiten, dich freiwillig der 2. Säule anzuschliessen:
1. Auffangeinrichtung BVG Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG nimmt alle Selbständigen auf, die sich freiwillig versichern möchten. Die Konditionen sind standardisiert, aber nicht immer die günstigsten.
2. Vorsorgeeinrichtung deines Berufsverbands Viele Branchenverbände führen eigene Vorsorgeeinrichtungen mit oft besseren Konditionen als die Auffangeinrichtung. Prüfe, ob dein Berufsverband eine solche Lösung anbietet.
3. Vorsorgelösung bei einem Versicherer Einige Versicherungsgesellschaften und Sammelstiftungen bieten massgeschneiderte BVG-Lösungen für Selbständige an. Hier lohnt sich ein Vergleich der Verwaltungskosten und Anlagestrategien.
Vorteile eines freiwilligen BVG-Anschlusses
- Höheres Sparen: Du kannst bis zu den gesetzlichen Maximalbeiträgen einzahlen und damit den steuerbaren Gewinn senken
- Risikoleistungen: Invalidenrente und Hinterlassenenleistungen sind mitversichert
- Steuerlicher Vorteil: Alle BVG-Beiträge sind steuerlich abzugsfähig
- Einkaufspotenzial: Fehlende Beitragsjahre können eingekauft werden – ebenfalls mit vollem Steuerabzug
Nachteile
- Kosten: Verwaltungskosten und Risikoprämien können je nach Anbieter hoch sein
- Gebundenes Kapital: Das Geld ist bis zur Pensionierung (oder Selbständigkeit, Auswanderung, Eigenheim) gebunden
- Umwandlungssatz: Die Rentenumwandlungssätze sinken seit Jahren – die garantierten Renten werden also kleiner
Überlegung: Wenn du dich gegen einen BVG-Anschluss entscheidest, kannst du den erhöhten Säule-3a-Betrag nutzen (siehe nächster Abschnitt). Viele Selbständige fahren damit finanziell mindestens genauso gut, behalten aber mehr Flexibilität.
Säule 3a: Spareffekt und Steuervorteil
Die Säule 3a ist für Selbständige ohne BVG-Anschluss besonders attraktiv, weil du einen deutlich höheren Maximalbetrag einzahlen kannst als Angestellte.
Maximale Einzahlungsbeträge (2026)
| Situation | Maximalbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Mit BVG-Anschluss (kleine Säule 3a) | CHF 7'258 |
| Ohne BVG-Anschluss (grosse Säule 3a) | CHF 36'288 (max. 20% des Reineinkommens) |
Konkretes Steuer-Sparbeispiel
Nehmen wir wieder das Beispiel mit einem Reineinkommen von CHF 80'000 und berechnen den Steuereffekt einer Säule-3a-Einzahlung:
Maximale Einzahlung ohne BVG: 20% von CHF 80'000 = CHF 16'000 (unter dem Maximum von CHF 36'288, also CHF 16'000)
Steuerersparnis bei einem Grenzsteuersatz von ca. 30% (typisch für mittlere Einkommen in vielen Kantonen): CHF 16'000 x 30% = CHF 4'800 Steuerersparnis pro Jahr
Über 20 Jahre ergibt das eine kumulierte Steuerersparnis von rund CHF 96'000 – zusätzlich zum Zinseszinseffekt auf dem angesparten Kapital.
Vergleich mit BVG-Anschluss: Mit BVG-Anschluss könntest du nur CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen. Die Steuerersparnis wäre dann CHF 7'258 x 30% = CHF 2'177. Die Differenz von rund CHF 2'623 pro Jahr müsstest du über BVG-Beiträge kompensieren – was je nach Einkommen durchaus möglich und sinnvoll ist.
Tipp: Eröffne mehrere Säule-3a-Konten (bis zu 5 Stück) bei verschiedenen Anbietern. So kannst du die Konten gestaffelt über mehrere Jahre beziehen und die Steuerprogression beim Bezug brechen.
Säule 3a: Bank oder Versicherung?
| Kriterium | Banklösung | Versicherungslösung |
|---|---|---|
| Flexibilität | Jährlich frei wählbarer Betrag | Fixe jährliche Prämie |
| Anlage | Sparkonto oder Wertschriftenlösung | Meist gebundene Fondsanlage |
| Risikodeckung | Keine | Todesfall- und/oder Invaliditätsschutz inkl. |
| Kosten | Tief (v.a. bei Direktbanken) | Höher (Versicherungskosten) |
| Empfehlung | Für die meisten Selbständigen | Nur bei spezifischem Absicherungsbedarf |
Für die meisten Freelancer ist eine Banklösung mit Wertschriftenanteil die beste Wahl: tiefe Kosten, hohe Flexibilität und langfristig bessere Renditechancen.
Unfallversicherung (UVG)
Selbständige sind nicht obligatorisch unfallversichert nach UVG. Das ist eine der grössten Versicherungslücken, die viele Freelancer unterschätzen.
Was passiert ohne UVG?
Ohne UVG-Deckung bist du bei einem Unfall nur über deine obligatorische Krankenversicherung (KVG) gedeckt. Das bedeutet:
- Du bezahlst Franchise und Selbstbehalt wie bei einer Krankheit
- Es gibt keinen Erwerbsersatz bei Arbeitsunfähigkeit nach Unfall
- Heilungskosten werden über KVG abgerechnet (mit Kostenbeteiligung)
- Kein Anspruch auf Integritätsentschädigung bei bleibenden Schäden
- Keine Invalidenrente aus UVG (nur IV bleibt)
Freiwillige UVG-Versicherung
Du kannst dich freiwillig bei einem UVG-Versicherer (z.B. Suva oder private Unfallversicherer) anmelden. Die Prämie richtet sich nach:
- Deinem versicherten Verdienst (maximal CHF 148'200 pro Jahr)
- Deiner Branche und Tätigkeit (Risikoklasse)
- Ob du Berufsunfall und Nichtberufsunfall oder nur eines von beiden versicherst
Typische Jahresprämien für Bürotätigkeiten (Freelancer, Berater, IT): CHF 500 bis CHF 1'500 für eine umfassende Deckung.
Dringend empfohlen: Eine freiwillige Unfallversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Selbständige. Die Kosten sind überschaubar, der Schutz bei einem Unfall aber enorm wertvoll.
Krankenversicherung und Taggeldversicherung
Obligatorische Krankenversicherung (KVG)
Die Grundversicherung nach KVG ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Als Selbständige/r musst du dich selbst versichern und die gesamte Prämie allein tragen. Prüfe jährlich die Prämien und wechsle bei Bedarf den Anbieter – die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch.
Krankentaggeldversicherung – oft vergessen, aber essenziell
Die Krankentaggeldversicherung ist für Selbständige eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen. Sie sichert deinen Erwerbsausfall bei Krankheit ab.
Warum ist sie so wichtig?
- Als Selbständige/r hast du keinen Arbeitgeber, der bei Krankheit den Lohn weiterzahlt
- Die EO-Leistungen greifen nur bei Militärdienst, Mutterschaft und Vaterschaft – nicht bei Krankheit
- Ohne Taggeldversicherung stehst du bei einer längeren Krankheit ohne Einkommen da
Wichtige Parameter beim Abschluss:
- Wartefrist: Üblich sind 30, 60 oder 90 Tage. Längere Wartefrist = tiefere Prämie. Du brauchst dann aber genügend Reserven, um die Wartezeit zu überbrücken.
- Leistungsdauer: Achte auf eine Leistungsdauer von mindestens 720 Tagen (2 Jahre), damit du bis zur allfälligen IV-Rente abgesichert bist.
- Versichertes Taggeld: Sollte deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen pro Tag entsprechen.
Tipp: Schliesse die Krankentaggeldversicherung möglichst früh ab, solange du gesund bist. Bestehende Erkrankungen können zu Vorbehalten oder Ausschlüssen führen.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Selbständige mit Einzelfirma sind von der ALV ausgeschlossen. Das bedeutet konkret:
- Du zahlst keine ALV-Beiträge (2.2% des Lohns bei Angestellten)
- Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn du dein Geschäft aufgibst
- Auch Kurzarbeitsentschädigung steht dir nicht zu
Was tun bei Geschäftsaufgabe?
Wenn du deine Selbständigkeit beendest und wieder eine Anstellung suchst, kannst du dich beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) melden. Ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht aber nur, wenn du vor deiner Selbständigkeit als Angestellte/r ausreichend ALV-Beiträge geleistet hast und die sogenannte Rahmenfrist noch nicht abgelaufen ist.
Schutzstrategie: Baue dir ein finanzielles Polster von mindestens 3 bis 6 Monatsausgaben auf, um eine Phase ohne Aufträge oder eine Geschäftsaufgabe überbrücken zu können. Dieses Polster ist dein persönliches «Arbeitslosengeld».
Familienzulagen (FamZ)
Auch Selbständige haben Anspruch auf Familienzulagen, sofern sie Kinder haben. Die Höhe variiert je nach Kanton:
- Kinderzulage: CHF 200–300 pro Monat und Kind (bis 16 Jahre)
- Ausbildungszulage: CHF 250–450 pro Monat und Kind (bis 25 Jahre, in Ausbildung)
Die Familienzulagen werden über die Ausgleichskasse abgerechnet. Du musst den Anspruch dort separat anmelden.
Übersichtstabelle: Sozialversicherungen für Selbständige
| Versicherung | Obligatorisch? | Empfehlung | Kosten (ca.) |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | Ja | Pflicht | 10% des Reineinkommens |
| BVG (2. Säule) | Nein | Je nach Situation | Abhängig vom Vorsorgeplan |
| Säule 3a | Nein | Sehr empfohlen | Bis CHF 36'288/Jahr (ohne BVG) |
| UVG (Unfallvers.) | Nein | Dringend empfohlen | CHF 500–1'500/Jahr |
| Krankentaggeld | Nein | Dringend empfohlen | Abhängig von Wartefrist und Taggeld |
| KVG (Grundvers.) | Ja | Pflicht | Kantonsabhängig |
| ALV | Nein (kein Zugang) | Finanzpolster aufbauen | – |
| Familienzulagen | Ja (mit Kindern) | Anmelden bei AK | Beiträge inkl. AHV |
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Muss ich mich sofort bei der Ausgleichskasse anmelden?
Ja, du solltest dich innerhalb der ersten Monate nach Aufnahme der Selbständigkeit anmelden. Formal bist du ab dem ersten Tag beitragspflichtig. Eine verspätete Anmeldung kann zu Nachzahlungen inklusive Verzugszinsen führen.
Was passiert, wenn ich in einem Jahr wenig oder gar nichts verdiene?
Du zahlst in jedem Fall den Mindestbeitrag von CHF 514 pro Jahr. Dieser gilt auch bei einem Reineinkommen von null – vorausgesetzt, du bist weiterhin als selbständig gemeldet. Damit stellst du sicher, dass keine Beitragslücke entsteht.
Kann ich AHV-Beiträge nachzahlen?
Ja, aber nur für die letzten 5 Jahre. Ältere Lücken können nicht mehr geschlossen werden. Es lohnt sich daher, deinen individuellen Kontoauszug bei der Ausgleichskasse zu bestellen und auf Lücken zu prüfen. Das ist kostenlos über ahv-iv.ch möglich.
Lohnt sich ein freiwilliger BVG-Anschluss oder reicht die Säule 3a?
Das hängt von deiner Situation ab. Grundsätzlich gilt:
- Säule 3a allein ist oft ausreichend und bietet mehr Flexibilität, wenn dein Einkommen schwankt
- Ein BVG-Anschluss lohnt sich besonders bei stabilem, hohem Einkommen (ab ca. CHF 100'000), weil du dann höhere Beträge steuerbegünstigt sparen kannst
- Bei hohem Einkommen ist eine Kombination aus BVG und Säule 3a steuerlich am attraktivsten
Lass dich im Zweifelsfall von einem Vorsorgeberater oder Treuhänder beraten.
Wie hoch wird meine AHV-Rente als Selbständige/r?
Deine AHV-Rente hängt von zwei Faktoren ab: der Anzahl Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen über dein gesamtes Erwerbsleben. Die maximale Einzelrente beträgt CHF 2'450 pro Monat (Stand 2026). Diese erhältst du nur bei vollständigen 44 Beitragsjahren und einem Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 88'200. Detaillierte Informationen findest du beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Bin ich als Freelancer mit nur einem Auftraggeber wirklich selbständig?
Nicht unbedingt. Die Ausgleichskasse prüft deinen wirtschaftlichen und organisatorischen Status. Wenn du nur einen Auftraggeber hast, feste Arbeitszeiten einhältst und kein unternehmerisches Risiko trägst, wirst du möglicherweise als Scheinselbständige/r eingestuft. Das hat Konsequenzen: Dein Auftraggeber müsste rückwirkend Arbeitgeberbeiträge nachzahlen. Achte daher darauf, dass du von Anfang an mehrere Kunden bedienst.
Wo finde ich offizielle Informationen zu den Sozialversicherungen?
Die wichtigsten offiziellen Quellen sind:
- ahv-iv.ch – Informationsstelle AHV/IV mit Merkblättern und Formularen
- bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen
- ch.ch/de/sozialversicherungen – Übersicht des Bundes für Bürgerinnen und Bürger
Fazit: Eigenverantwortung als Schlüssel
Die Sozialversicherungen als Selbständige/r erfordern deutlich mehr Eigenverantwortung als bei Angestellten. Kein Arbeitgeber kümmert sich um deine Anmeldung, teilt die Beiträge mit dir oder schliesst automatisch eine Unfallversicherung für dich ab. Dafür hast du die Freiheit, deine Vorsorge individuell zu gestalten und steuerlich zu optimieren.
Die wichtigsten Schritte zusammengefasst:
- Melde dich frühzeitig bei der Ausgleichskasse an
- Schliesse eine freiwillige Unfallversicherung und eine Krankentaggeldversicherung ab
- Nutze die Säule 3a konsequent aus – sie ist dein stärkstes Steuerspar-Werkzeug
- Prüfe regelmässig deinen AHV-Kontoauszug auf Lücken
- Baue ein finanzielles Polster auf, da du keinen ALV-Anspruch hast
- Lass dich beraten – ein Treuhänder oder Vorsorgeberater kann dir helfen, die optimale Strategie für deine Situation zu finden
Weitere relevante Themen für deine Selbständigkeit findest du in unseren Guides zu Steuern als Freelancer und die richtige Rechtsform wählen.
Als Nächstes lesen
Empfohlene nächste Leitfäden auf Basis von Cluster und Einordnung.