AHV und Sozialversicherungen für Selbständige in der Schweiz
Welche Sozialversicherungen für Selbständige Pflicht sind, welche freiwillig Sinn machen und wie AHV, UVG, BVG und Säule 3a 2026 zusammenspielen.
AHV und Sozialversicherungen für Selbständige: Das Wichtigste in Kürze
Wenn du in der Schweiz selbständig arbeitest, bist du nicht automatisch so versichert wie Angestellte. Obligatorisch sind vor allem AHV/IV/EO, die obligatorische Krankenversicherung und in der Regel auch Familienzulagen. Nicht automatisch gedeckt bist du dagegen bei Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankentaggeld und der beruflichen Vorsorge (BVG).
Für die meisten Solo-Selbständigen ist genau das der kritische Punkt: Nicht die AHV ist das Risiko, sondern die Lücken bei Einkommensausfall, Unfall und Altersvorsorge.
Kurzantwort: Was ist Pflicht, was freiwillig?
| Bereich | Einzelfirma / selbständig | Nebenerwerb | GmbH-/AG-Inhaber mit eigenem Lohn |
|---|---|---|---|
| AHV / IV / EO | Pflicht | Pflicht, mit Sonderregeln bei sehr kleinem Nebenerwerb | Pflicht über Lohn als Angestellte/r der eigenen Gesellschaft |
| Familienzulagen | In der Regel Pflicht über FAK | In der Regel Pflicht | Pflicht |
| Krankenversicherung (KVG) | Pflicht wie für alle in der Schweiz | Pflicht | Pflicht |
| Arbeitslosenversicherung (ALV) | Nicht versicherbar | Nicht versicherbar | Grundsätzlich über Lohnsystem, aber Sonderfragen bei beherrschender Stellung |
| Unfallversicherung (UVG) | Für dich nicht automatisch obligatorisch | Für dich nicht automatisch obligatorisch | Als angestellte Person der eigenen GmbH/AG in der Regel relevant |
| Krankentaggeld | Freiwillig | Freiwillig | Freiwillig |
| Berufliche Vorsorge (BVG) | Für dich nicht obligatorisch | Für dich nicht obligatorisch | Kann über die eigene Gesellschaft relevant oder obligatorisch werden |
| Säule 3a | Freiwillig, aber oft sehr sinnvoll | Freiwillig | Freiwillig |
Merksatz: Als Einzelfirma musst du deine Risikodeckung aktiv aufbauen. Als GmbH oder AG verschiebt sich vieles ins System der Angestelltenversicherung. Mehr dazu im Guide Die richtige Rechtsform wählen.
Wer gilt AHV-rechtlich überhaupt als selbständig?
Nicht der Vertrag entscheidet, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Situation. Die Ausgleichskasse beurteilt jeden Fall einzeln.
Starke Indizien für Selbständigkeit sind:
- du trittst unter eigenem Namen oder mit eigener Firma auf
- du stellst selbst Rechnungen
- du trägst das wirtschaftliche Risiko selbst
- du bestimmst Arbeitsweise und Organisation selbst
- du arbeitest idealerweise für mehrere Auftraggeber
Wenn du faktisch wie ein Angestellter nur für einen Auftraggeber arbeitest, kann die Kasse deine Tätigkeit als unselbständig einstufen. Das ist einer der häufigsten Fehler beim Start.
Das Schweizer Setup für Selbständige
1. AHV, IV und EO
Diese Beiträge sind Pflicht, sobald du in der Schweiz selbständig erwerbstätig bist.
- AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
- IV: Invalidenversicherung
- EO: Erwerbsersatzordnung, zum Beispiel für Militär, Zivildienst und gewisse Familienleistungen
Der volle Beitragssatz beträgt per 1. Januar 2026 insgesamt 10,0 %:
| Beitrag | Satz |
|---|---|
| AHV | 8,1 % |
| IV | 1,4 % |
| EO | 0,5 % |
| Total | 10,0 % |
Für tiefere Einkommen gilt eine sinkende Beitragsskala. Gemäss Merkblatt 2.02 liegt der volle Satz ab einem jährlichen Erwerbseinkommen von CHF 60'500. Unter CHF 10'100 gilt grundsätzlich der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr.
Wichtig: Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskosten von bis zu 5 % auf den Beiträgen. Diese variieren je nach Kasse.
2. Familienzulagen
Viele Selbständige übersehen diesen Punkt. Laut Merkblatt 2.09 bist du als selbständig erwerbende Person in der Schweiz grundsätzlich auch dem System der Familienzulagen unterstellt und musst dich einer Familienausgleichskasse (FAK) anschliessen. Die Beitragssätze unterscheiden sich nach Kanton und Kasse.
3. Krankenversicherung
Die Grundversicherung nach KVG ist wie für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie ersetzt aber keine echte Einkommensabsicherung. Ohne separate Lösung fehlen dir bei Krankheit oder Unfall oft Taggelder und langfristige Sicherheitsnetze.
4. Was dir als Selbständige/r typischerweise fehlt
Gerade diese Lücken sind zentral:
- keine Arbeitslosenversicherung
- keine automatische Unfallversicherung nach UVG
- keine automatische Krankentaggeldversicherung
- keine obligatorische berufliche Vorsorge (BVG)
AHV-Beiträge in der Praxis
Wie die Beiträge festgesetzt werden
Zu Beginn arbeitest du meist mit Akontobeiträgen. Die Ausgleichskasse schätzt dein Einkommen provisorisch, später erfolgt die definitive Abrechnung auf Basis der Steuerveranlagung.
Relevant ist:
- Die Akontobeiträge sind provisorisch
- Wenn dein Einkommen steigt, musst du die Kasse aktiv informieren
- Zu tiefe Akontobeiträge führen später zu Nachzahlungen
- Bei verspäteter Zahlung kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr anfallen
Die Zahlungsperiode ist gemäss Merkblatt 2.02 grundsätzlich quartalsweise. Fällig sind die Akontobeiträge jeweils bis zum 10. Tag nach Quartalsende.
Rechenbeispiel: Einzelfirma mit CHF 80'000 Einkommen
Ein vereinfachtes Beispiel für eine Solo-Selbständige mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen von CHF 80'000:
| Position | Betrag |
|---|---|
| AHV/IV/EO-Satz | 10,0 % |
| Beitrag auf CHF 80'000 | CHF 8'000 |
| Verwaltungskosten bei 2 % Beispiel | CHF 160 |
| Total grob | CHF 8'160 |
Das ist kein Steuerbetrag, sondern Sozialversicherungsbeitrag. Zusätzlich musst du weiterhin Steuern einplanen. Mehr dazu im Guide Steuern als Freelancer in der Schweiz.
Sonderfall Nebenerwerb
Wenn du selbständig im Nebenerwerb arbeitest, gelten die AHV-Regeln trotzdem. Laut Merkblatt 2.02 werden Beiträge bei einem Jahreseinkommen von maximal CHF 2'500 allerdings nur auf Wunsch erhoben. Das kann praktisch sein, birgt aber das Risiko von Beitragslücken oder fehlenden anrechenbaren Beitragszeiten.
Wenn genau das deine Situation ist, lies ergänzend Nebenberuflich selbständig in der Schweiz für den praktischen Start mit Arbeitgeber, Zeitbudget, Steuerlogik und sauberem Setup.
Szenarien: Was bedeutet das konkret?
Szenario 1: Einzelfirma im Hauptberuf
Typisch für Freelancer, Beraterinnen, Entwickler oder Designerinnen.
Dein Setup ist meistens:
- AHV/IV/EO: Pflicht
- FAK: in der Regel Pflicht
- KVG: Pflicht
- UVG für dich selbst: freiwillig, aber oft sinnvoll
- Krankentaggeld: freiwillig, aber bei fehlender Reserve sehr relevant
- BVG: freiwillig
- Säule 3a: freiwillig, oft steuerlich attraktiv
Szenario 2: Selbständig im Nebenerwerb
Wenn dein Haupteinkommen aus einer Anstellung kommt, bist du dort oft bereits in Teilen abgesichert. Trotzdem solltest du die Nebenerwerbs-Selbständigkeit separat prüfen:
- AHV auf dem Nebenerwerb nicht ignorieren
- prüfen, ob dein Einkommen so klein ist, dass Beiträge nur auf Wunsch erhoben werden
- Unfallversicherung über die Anstellung nicht blind auf alle Situationen übertragen
- Vorsorgeplanung nicht doppelt oder lückenhaft aufbauen
Für die operative Einordnung dieser Startphase hilft dir auch Nebenberuflich selbständig in der Schweiz.
Szenario 3: Eigene GmbH oder AG
Sobald du über eine eigene GmbH oder AG arbeitest und dir einen Lohn auszahlst, verschiebt sich vieles in den Bereich der Angestelltenversicherung. Dann sind AHV, Unfall und BVG nicht mehr gleich zu behandeln wie bei der Einzelfirma.
Für diesen Grenzfall gilt:
- Sozialversicherungslogik folgt dem Lohn und der Rolle als angestellte Person
- das kann BVG und UVG deutlich verändern
- dafür steigt der administrative Aufwand
Genau deshalb gehört die Versicherungsfrage immer zur Wahl der Rechtsform.
Unfallversicherung: häufig unterschätzt
Als selbständige Person bist du nicht automatisch nach UVG versichert. Für Heilungskosten bei Unfällen bist du zwar über die Krankenversicherung gedeckt, aber das ersetzt kein Taggeld, keine Invalidenrente nach UVG-Logik und keine umfassende Einkommensabsicherung.
Gemäss Merkblatt 2.09 kannst du dich als Selbständige/r freiwillig nach UVG versichern, sofern du in der Schweiz wohnst.
Was die freiwillige UVG besonders relevant macht:
- Taggeld bei Unfall
- Invalidenrente
- Hinterlassenenleistungen
- ein professionelleres Sicherheitsnetz als nur KVG plus Ersparnisse
Wenn du Mitarbeitende beschäftigst, gelten für diese zusätzlich die üblichen UVG-Pflichten.
Krankentaggeld: oft wichtiger als BVG
Viele neue Selbständige beschäftigen sich zuerst mit AHV und 3a, obwohl das grössere Risiko kurzfristig oft Erwerbsausfall bei Krankheit ist.
Eine Krankentaggeldversicherung kann sinnvoll sein, wenn:
- dein Haushalt stark von deinem Einkommen abhängt
- du keine grossen Reserven für mehrere Monate Ausfall hast
- du Familie oder laufende Fixkosten absichern musst
- du hohe private Verpflichtungen wie Miete oder Hypothek trägst
Wenn du mehrere Monate krank bist, hilft dir eine hohe 3a langfristig wenig. Für viele Solo-Selbständige ist die Reihenfolge deshalb:
- Grundschutz bei Unfall und Krankheit sichern
- erst danach die Vorsorge optimieren
BVG: freiwillig, aber nicht automatisch unnötig
Als selbständig erwerbende Person bist du nicht obligatorisch dem BVG unterstellt. Du kannst dich aber freiwillig anschliessen.
Typische Wege:
- über die Vorsorgeeinrichtung eines Berufs- oder Branchenverbands
- über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG
- über andere freiwillige Vorsorgelösungen
Ein freiwilliger BVG-Anschluss kann sinnvoll sein, wenn:
- du planbar und langfristig hohe Gewinne erzielst
- du zusätzlichen Invaliditäts- und Todesfallschutz willst
- du deine Vorsorge sehr diszipliniert strukturieren willst
- du Angestellte beschäftigst und dich derselben Einrichtung anschliessen möchtest
Er ist oft weniger attraktiv, wenn:
- du maximale Flexibilität brauchst
- dein Einkommen stark schwankt
- du zuerst Reserven und Risikoschutz aufbauen musst
Säule 3a: der pragmatische Standard für viele Selbständige
Für viele Solo-Selbständige ist die Säule 3a der einfachste erste Vorsorgebaustein.
Per Stand 2025/2026 gelten laut BSV:
| Situation | Maximaler steuerlicher Abzug pro Jahr |
|---|---|
| Mit Anschluss an eine Pensionskasse | CHF 7'258 |
| Ohne Anschluss an eine Pensionskasse | 20 % des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288 |
Seit der neuen Regelung können ausserdem ab dem Steuerjahr 2026 rückwirkende Einkäufe für Lücken aus 2025 möglich sein. Das ist interessant für Selbständige mit schwankenden Einkommen, ändert aber nichts daran, dass zuerst die laufende Absicherung sauber geregelt sein sollte.
Mehr zur Gesamtlogik deines Einkommensmodells findest du auch im Guide Stundensatz berechnen als Freelancer, denn Vorsorge ist nur dann realistisch, wenn dein Preis deine Beiträge und Reserven überhaupt trägt.
AHV, BVG oder 3a: Was ist für wen sinnvoll?
| Situation | Meist sinnvoller Fokus |
|---|---|
| Start in die Selbständigkeit, kleine Reserve | AHV sauber aufsetzen, Unfall und Krankentaggeld prüfen, 3a erst danach konsequent aufbauen |
| Stabile Einzelfirma ohne Personal | 3a oft der pragmatischste Vorsorgehebel |
| Hoher stabiler Gewinn, langfristiger Planungshorizont | freiwilliges BVG zusätzlich prüfen |
| Eigene GmbH mit Lohn | Sozialversicherung über Rechtsform und Lohnmodell gesamthaft planen |
Häufige Fehler
1. AHV mit Gesamtschutz verwechseln
AHV ist Pflicht, aber sie deckt nicht automatisch deinen Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfall ab.
2. Akontobeiträge zu tief schätzen
Wer ein gutes Jahr hat und die Kasse nicht informiert, bekommt später unangenehme Nachzahlungen.
3. Unfallrisiko unterschätzen
Viele Selbständige verlassen sich auf die Krankenversicherung und merken zu spät, dass ihnen bei längerem Ausfall Taggeld und Rentenlogik fehlen.
4. Vorsorge vor Liquidität planen
Ein maximaler 3a-Abzug ist attraktiv, bringt dir aber wenig, wenn dir bei Krankheit, Leerlauf oder Steuern die Liquidität fehlt.
5. Rechtsform und Versicherungen getrennt denken
Ob du als Einzelfirma oder über eine GmbH arbeitest, verändert dein gesamtes Sozialversicherungs-Setup.
Checkliste für den Start
- Bei der zuständigen Ausgleichskasse als selbständig anmelden
- Akontobeiträge realistisch schätzen
- Prüfen, ob du einer FAK beitreten musst
- Unfallabsicherung für dich persönlich klären
- Krankentaggeldbedarf ehrlich prüfen
- Entscheiden, ob zunächst 3a oder freiwilliges BVG besser passt
- Bei Nebenerwerb prüfen, wie die Beiträge mit deiner Anstellung zusammenspielen
- Bei GmbH-/AG-Plänen die Rechtsform nicht ohne Versicherungsprüfung wählen
FAQ
Muss ich als Selbständige/r AHV zahlen?
Ja. Wenn du in der Schweiz selbständig erwerbstätig bist, sind AHV, IV und EO grundsätzlich obligatorisch.
Bin ich als Selbständige/r gegen Arbeitslosigkeit versichert?
Nein. Selbständigerwerbende können sich gemäss AHV/IV-Merkblatt 2.09 nicht der Arbeitslosenversicherung anschliessen.
Bin ich automatisch gegen Unfälle versichert?
Nein. Für Heilungskosten greift zwar die Krankenversicherung, aber eine eigentliche UVG-Deckung für dich selbst ist nicht automatisch vorhanden.
Lohnt sich BVG oder reicht 3a?
Das hängt von Einkommen, Stabilität, Risikobedarf und Flexibilität ab. Für viele Solo-Selbständige ist 3a der erste pragmatische Schritt, BVG wird oft ab stabileren Verhältnissen interessanter.
Was passiert bei sehr kleinem Nebenerwerb?
Gemäss Merkblatt 2.02 werden AHV/IV/EO-Beiträge bei selbständigem Nebenerwerb bis CHF 2'500 pro Jahr nur auf Wunsch erhoben.
Verwandte Guides
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Quellen
- Informationsstelle AHV/IV: Selbstständigerwerbende
- Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO, Stand 1. Januar 2026
- Merkblatt 2.09 - Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung
- AHV/IV: Beiträge
- AHV/IV: Synoptische Tabelle Beitrags- und Prämiensätze 2026
- BSV: Die dritte Säule
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