Versicherungen & VorsorgePflicht11 Min. Lesezeit19. März 2026
Cluster: Versicherungen & VorsorgeStufe: Pflicht

AHV und Sozialversicherungen für Selbständige in der Schweiz

Welche Sozialversicherungen für Selbständige Pflicht sind, welche freiwillig Sinn machen und wie AHV, UVG, BVG und Säule 3a 2026 zusammenspielen.

AHV und Sozialversicherungen für Selbständige: Das Wichtigste in Kürze

Wenn du in der Schweiz selbständig arbeitest, bist du nicht automatisch so versichert wie Angestellte. Obligatorisch sind vor allem AHV/IV/EO, die obligatorische Krankenversicherung und in der Regel auch Familienzulagen. Nicht automatisch gedeckt bist du dagegen bei Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankentaggeld und der beruflichen Vorsorge (BVG).

Für die meisten Solo-Selbständigen ist genau das der kritische Punkt: Nicht die AHV ist das Risiko, sondern die Lücken bei Einkommensausfall, Unfall und Altersvorsorge.

Kurzantwort: Was ist Pflicht, was freiwillig?

BereichEinzelfirma / selbständigNebenerwerbGmbH-/AG-Inhaber mit eigenem Lohn
AHV / IV / EOPflichtPflicht, mit Sonderregeln bei sehr kleinem NebenerwerbPflicht über Lohn als Angestellte/r der eigenen Gesellschaft
FamilienzulagenIn der Regel Pflicht über FAKIn der Regel PflichtPflicht
Krankenversicherung (KVG)Pflicht wie für alle in der SchweizPflichtPflicht
Arbeitslosenversicherung (ALV)Nicht versicherbarNicht versicherbarGrundsätzlich über Lohnsystem, aber Sonderfragen bei beherrschender Stellung
Unfallversicherung (UVG)Für dich nicht automatisch obligatorischFür dich nicht automatisch obligatorischAls angestellte Person der eigenen GmbH/AG in der Regel relevant
KrankentaggeldFreiwilligFreiwilligFreiwillig
Berufliche Vorsorge (BVG)Für dich nicht obligatorischFür dich nicht obligatorischKann über die eigene Gesellschaft relevant oder obligatorisch werden
Säule 3aFreiwillig, aber oft sehr sinnvollFreiwilligFreiwillig

Merksatz: Als Einzelfirma musst du deine Risikodeckung aktiv aufbauen. Als GmbH oder AG verschiebt sich vieles ins System der Angestelltenversicherung. Mehr dazu im Guide Die richtige Rechtsform wählen.

Wer gilt AHV-rechtlich überhaupt als selbständig?

Nicht der Vertrag entscheidet, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Situation. Die Ausgleichskasse beurteilt jeden Fall einzeln.

Starke Indizien für Selbständigkeit sind:

  • du trittst unter eigenem Namen oder mit eigener Firma auf
  • du stellst selbst Rechnungen
  • du trägst das wirtschaftliche Risiko selbst
  • du bestimmst Arbeitsweise und Organisation selbst
  • du arbeitest idealerweise für mehrere Auftraggeber

Wenn du faktisch wie ein Angestellter nur für einen Auftraggeber arbeitest, kann die Kasse deine Tätigkeit als unselbständig einstufen. Das ist einer der häufigsten Fehler beim Start.

Das Schweizer Setup für Selbständige

1. AHV, IV und EO

Diese Beiträge sind Pflicht, sobald du in der Schweiz selbständig erwerbstätig bist.

  • AHV: Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • IV: Invalidenversicherung
  • EO: Erwerbsersatzordnung, zum Beispiel für Militär, Zivildienst und gewisse Familienleistungen

Der volle Beitragssatz beträgt per 1. Januar 2026 insgesamt 10,0 %:

BeitragSatz
AHV8,1 %
IV1,4 %
EO0,5 %
Total10,0 %

Für tiefere Einkommen gilt eine sinkende Beitragsskala. Gemäss Merkblatt 2.02 liegt der volle Satz ab einem jährlichen Erwerbseinkommen von CHF 60'500. Unter CHF 10'100 gilt grundsätzlich der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr.

Wichtig: Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskosten von bis zu 5 % auf den Beiträgen. Diese variieren je nach Kasse.

2. Familienzulagen

Viele Selbständige übersehen diesen Punkt. Laut Merkblatt 2.09 bist du als selbständig erwerbende Person in der Schweiz grundsätzlich auch dem System der Familienzulagen unterstellt und musst dich einer Familienausgleichskasse (FAK) anschliessen. Die Beitragssätze unterscheiden sich nach Kanton und Kasse.

3. Krankenversicherung

Die Grundversicherung nach KVG ist wie für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie ersetzt aber keine echte Einkommensabsicherung. Ohne separate Lösung fehlen dir bei Krankheit oder Unfall oft Taggelder und langfristige Sicherheitsnetze.

4. Was dir als Selbständige/r typischerweise fehlt

Gerade diese Lücken sind zentral:

  • keine Arbeitslosenversicherung
  • keine automatische Unfallversicherung nach UVG
  • keine automatische Krankentaggeldversicherung
  • keine obligatorische berufliche Vorsorge (BVG)

AHV-Beiträge in der Praxis

Wie die Beiträge festgesetzt werden

Zu Beginn arbeitest du meist mit Akontobeiträgen. Die Ausgleichskasse schätzt dein Einkommen provisorisch, später erfolgt die definitive Abrechnung auf Basis der Steuerveranlagung.

Relevant ist:

  • Die Akontobeiträge sind provisorisch
  • Wenn dein Einkommen steigt, musst du die Kasse aktiv informieren
  • Zu tiefe Akontobeiträge führen später zu Nachzahlungen
  • Bei verspäteter Zahlung kann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr anfallen

Die Zahlungsperiode ist gemäss Merkblatt 2.02 grundsätzlich quartalsweise. Fällig sind die Akontobeiträge jeweils bis zum 10. Tag nach Quartalsende.

Rechenbeispiel: Einzelfirma mit CHF 80'000 Einkommen

Ein vereinfachtes Beispiel für eine Solo-Selbständige mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen von CHF 80'000:

PositionBetrag
AHV/IV/EO-Satz10,0 %
Beitrag auf CHF 80'000CHF 8'000
Verwaltungskosten bei 2 % BeispielCHF 160
Total grobCHF 8'160

Das ist kein Steuerbetrag, sondern Sozialversicherungsbeitrag. Zusätzlich musst du weiterhin Steuern einplanen. Mehr dazu im Guide Steuern als Freelancer in der Schweiz.

Sonderfall Nebenerwerb

Wenn du selbständig im Nebenerwerb arbeitest, gelten die AHV-Regeln trotzdem. Laut Merkblatt 2.02 werden Beiträge bei einem Jahreseinkommen von maximal CHF 2'500 allerdings nur auf Wunsch erhoben. Das kann praktisch sein, birgt aber das Risiko von Beitragslücken oder fehlenden anrechenbaren Beitragszeiten.

Wenn genau das deine Situation ist, lies ergänzend Nebenberuflich selbständig in der Schweiz für den praktischen Start mit Arbeitgeber, Zeitbudget, Steuerlogik und sauberem Setup.

Szenarien: Was bedeutet das konkret?

Szenario 1: Einzelfirma im Hauptberuf

Typisch für Freelancer, Beraterinnen, Entwickler oder Designerinnen.

Dein Setup ist meistens:

  • AHV/IV/EO: Pflicht
  • FAK: in der Regel Pflicht
  • KVG: Pflicht
  • UVG für dich selbst: freiwillig, aber oft sinnvoll
  • Krankentaggeld: freiwillig, aber bei fehlender Reserve sehr relevant
  • BVG: freiwillig
  • Säule 3a: freiwillig, oft steuerlich attraktiv

Szenario 2: Selbständig im Nebenerwerb

Wenn dein Haupteinkommen aus einer Anstellung kommt, bist du dort oft bereits in Teilen abgesichert. Trotzdem solltest du die Nebenerwerbs-Selbständigkeit separat prüfen:

  • AHV auf dem Nebenerwerb nicht ignorieren
  • prüfen, ob dein Einkommen so klein ist, dass Beiträge nur auf Wunsch erhoben werden
  • Unfallversicherung über die Anstellung nicht blind auf alle Situationen übertragen
  • Vorsorgeplanung nicht doppelt oder lückenhaft aufbauen

Für die operative Einordnung dieser Startphase hilft dir auch Nebenberuflich selbständig in der Schweiz.

Szenario 3: Eigene GmbH oder AG

Sobald du über eine eigene GmbH oder AG arbeitest und dir einen Lohn auszahlst, verschiebt sich vieles in den Bereich der Angestelltenversicherung. Dann sind AHV, Unfall und BVG nicht mehr gleich zu behandeln wie bei der Einzelfirma.

Für diesen Grenzfall gilt:

  • Sozialversicherungslogik folgt dem Lohn und der Rolle als angestellte Person
  • das kann BVG und UVG deutlich verändern
  • dafür steigt der administrative Aufwand

Genau deshalb gehört die Versicherungsfrage immer zur Wahl der Rechtsform.

Unfallversicherung: häufig unterschätzt

Als selbständige Person bist du nicht automatisch nach UVG versichert. Für Heilungskosten bei Unfällen bist du zwar über die Krankenversicherung gedeckt, aber das ersetzt kein Taggeld, keine Invalidenrente nach UVG-Logik und keine umfassende Einkommensabsicherung.

Gemäss Merkblatt 2.09 kannst du dich als Selbständige/r freiwillig nach UVG versichern, sofern du in der Schweiz wohnst.

Was die freiwillige UVG besonders relevant macht:

  • Taggeld bei Unfall
  • Invalidenrente
  • Hinterlassenenleistungen
  • ein professionelleres Sicherheitsnetz als nur KVG plus Ersparnisse

Wenn du Mitarbeitende beschäftigst, gelten für diese zusätzlich die üblichen UVG-Pflichten.

Krankentaggeld: oft wichtiger als BVG

Viele neue Selbständige beschäftigen sich zuerst mit AHV und 3a, obwohl das grössere Risiko kurzfristig oft Erwerbsausfall bei Krankheit ist.

Eine Krankentaggeldversicherung kann sinnvoll sein, wenn:

  • dein Haushalt stark von deinem Einkommen abhängt
  • du keine grossen Reserven für mehrere Monate Ausfall hast
  • du Familie oder laufende Fixkosten absichern musst
  • du hohe private Verpflichtungen wie Miete oder Hypothek trägst

Wenn du mehrere Monate krank bist, hilft dir eine hohe 3a langfristig wenig. Für viele Solo-Selbständige ist die Reihenfolge deshalb:

  1. Grundschutz bei Unfall und Krankheit sichern
  2. erst danach die Vorsorge optimieren

BVG: freiwillig, aber nicht automatisch unnötig

Als selbständig erwerbende Person bist du nicht obligatorisch dem BVG unterstellt. Du kannst dich aber freiwillig anschliessen.

Typische Wege:

  • über die Vorsorgeeinrichtung eines Berufs- oder Branchenverbands
  • über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG
  • über andere freiwillige Vorsorgelösungen

Ein freiwilliger BVG-Anschluss kann sinnvoll sein, wenn:

  • du planbar und langfristig hohe Gewinne erzielst
  • du zusätzlichen Invaliditäts- und Todesfallschutz willst
  • du deine Vorsorge sehr diszipliniert strukturieren willst
  • du Angestellte beschäftigst und dich derselben Einrichtung anschliessen möchtest

Er ist oft weniger attraktiv, wenn:

  • du maximale Flexibilität brauchst
  • dein Einkommen stark schwankt
  • du zuerst Reserven und Risikoschutz aufbauen musst

Säule 3a: der pragmatische Standard für viele Selbständige

Für viele Solo-Selbständige ist die Säule 3a der einfachste erste Vorsorgebaustein.

Per Stand 2025/2026 gelten laut BSV:

SituationMaximaler steuerlicher Abzug pro Jahr
Mit Anschluss an eine PensionskasseCHF 7'258
Ohne Anschluss an eine Pensionskasse20 % des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288

Seit der neuen Regelung können ausserdem ab dem Steuerjahr 2026 rückwirkende Einkäufe für Lücken aus 2025 möglich sein. Das ist interessant für Selbständige mit schwankenden Einkommen, ändert aber nichts daran, dass zuerst die laufende Absicherung sauber geregelt sein sollte.

Mehr zur Gesamtlogik deines Einkommensmodells findest du auch im Guide Stundensatz berechnen als Freelancer, denn Vorsorge ist nur dann realistisch, wenn dein Preis deine Beiträge und Reserven überhaupt trägt.

AHV, BVG oder 3a: Was ist für wen sinnvoll?

SituationMeist sinnvoller Fokus
Start in die Selbständigkeit, kleine ReserveAHV sauber aufsetzen, Unfall und Krankentaggeld prüfen, 3a erst danach konsequent aufbauen
Stabile Einzelfirma ohne Personal3a oft der pragmatischste Vorsorgehebel
Hoher stabiler Gewinn, langfristiger Planungshorizontfreiwilliges BVG zusätzlich prüfen
Eigene GmbH mit LohnSozialversicherung über Rechtsform und Lohnmodell gesamthaft planen

Häufige Fehler

1. AHV mit Gesamtschutz verwechseln

AHV ist Pflicht, aber sie deckt nicht automatisch deinen Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfall ab.

2. Akontobeiträge zu tief schätzen

Wer ein gutes Jahr hat und die Kasse nicht informiert, bekommt später unangenehme Nachzahlungen.

3. Unfallrisiko unterschätzen

Viele Selbständige verlassen sich auf die Krankenversicherung und merken zu spät, dass ihnen bei längerem Ausfall Taggeld und Rentenlogik fehlen.

4. Vorsorge vor Liquidität planen

Ein maximaler 3a-Abzug ist attraktiv, bringt dir aber wenig, wenn dir bei Krankheit, Leerlauf oder Steuern die Liquidität fehlt.

5. Rechtsform und Versicherungen getrennt denken

Ob du als Einzelfirma oder über eine GmbH arbeitest, verändert dein gesamtes Sozialversicherungs-Setup.

Checkliste für den Start

  • Bei der zuständigen Ausgleichskasse als selbständig anmelden
  • Akontobeiträge realistisch schätzen
  • Prüfen, ob du einer FAK beitreten musst
  • Unfallabsicherung für dich persönlich klären
  • Krankentaggeldbedarf ehrlich prüfen
  • Entscheiden, ob zunächst 3a oder freiwilliges BVG besser passt
  • Bei Nebenerwerb prüfen, wie die Beiträge mit deiner Anstellung zusammenspielen
  • Bei GmbH-/AG-Plänen die Rechtsform nicht ohne Versicherungsprüfung wählen

FAQ

Muss ich als Selbständige/r AHV zahlen?

Ja. Wenn du in der Schweiz selbständig erwerbstätig bist, sind AHV, IV und EO grundsätzlich obligatorisch.

Bin ich als Selbständige/r gegen Arbeitslosigkeit versichert?

Nein. Selbständigerwerbende können sich gemäss AHV/IV-Merkblatt 2.09 nicht der Arbeitslosenversicherung anschliessen.

Bin ich automatisch gegen Unfälle versichert?

Nein. Für Heilungskosten greift zwar die Krankenversicherung, aber eine eigentliche UVG-Deckung für dich selbst ist nicht automatisch vorhanden.

Lohnt sich BVG oder reicht 3a?

Das hängt von Einkommen, Stabilität, Risikobedarf und Flexibilität ab. Für viele Solo-Selbständige ist 3a der erste pragmatische Schritt, BVG wird oft ab stabileren Verhältnissen interessanter.

Was passiert bei sehr kleinem Nebenerwerb?

Gemäss Merkblatt 2.02 werden AHV/IV/EO-Beiträge bei selbständigem Nebenerwerb bis CHF 2'500 pro Jahr nur auf Wunsch erhoben.

Verwandte Guides

Quellen

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