Steuern & MWSTPflicht10 Min. LesezeitAktualisiert: 2. Juli 2026
Cluster: Steuern & MWSTStufe: Pflicht

Geschäftsausgaben absetzen in der Schweiz: Der komplette Abzugs-Guide

Was Selbständige in der Schweiz als Geschäftsausgaben abziehen dürfen: Abzugstabelle nach Kategorie, Privatanteile, Auto-Pauschale, Abschreibungen, Belegpflichten und drei CHF-Fallbeispiele.

Geschäftsausgaben absetzen: So senkst du deinen steuerbaren Gewinn sauber

Jeder Franken geschäftsmässig begründeter Aufwand reduziert deinen steuerbaren Gewinn – und damit Einkommenssteuer und AHV-Beiträge, die beide auf dem Reingewinn berechnet werden. Abzüge sind für Selbständige deshalb kein Detail, sondern einer der grössten Steuerhebel überhaupt.

Dieser Guide zeigt dir Kategorie für Kategorie, was abzugsfähig ist, wie du gemischt genutzte Ausgaben und Privatanteile korrekt behandelst, wann du abschreiben statt sofort abziehen musst und welche Belege du wie lange aufbewahren musst – mit drei durchgerechneten Fallbeispielen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abzugsfähig ist, was geschäftsmässig begründet ist: Kosten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit deiner selbständigen Tätigkeit stehen.
  • Gemischt genutzte Ausgaben (Auto, Handy, Wohnung) teilst du auf – der Privatanteil ist nicht abziehbar. Beim Geschäftsauto gilt als Pauschale 0.9% des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat, mindestens CHF 150 pro Monat, als Privatanteil (Stand 2026).
  • Grössere Anschaffungen ziehst du nicht sofort ab, sondern schreibst sie über die Nutzungsdauer ab; viele Kantone erlauben bei kleineren Beträgen oder per Sofortabschreibung pragmatische Lösungen.
  • Ohne Beleg kein Abzug: Geschäftsbücher und Belege musst du 10 Jahre aufbewahren (Art. 958f OR).
  • Der grösste Fehler ist nicht ein vergessener Abzug, sondern die Vermischung von privat und geschäftlich – sie kostet bei einer Kontrolle Abzüge und Vertrauen.

Der Massstab der Steuerbehörden: geschäftsmässig begründet

Die Steuerverwaltung fragt nicht, ob eine Ausgabe «nützlich» war, sondern ob sie durch den Geschäftszweck veranlasst ist. Praktisch prüfst du vier Fragen:

FrageWenn jaWenn nein
Dient die Ausgabe objektiv deiner Geschäftstätigkeit?eher abzugsfähigeher privat
Kannst du den Geschäftsbezug mit Beleg und Zweck dokumentieren?gute AusgangslageAbzug wird angreifbar
Lässt sich ein privater Anteil abgrenzen?anteiliger Abzugganz oder gar nicht – meist gar nicht
Hättest du die Ausgabe auch ohne dein Geschäft gemacht?eher privateher geschäftlich

Wichtig: Die Behörde darf die Angemessenheit hinterfragen. Ein Laptop für CHF 3'000 ist bei einem IT-Freelancer unauffällig; ein Sportwagen als «Geschäftsfahrzeug» bei einem reinen Home-Office-Betrieb nicht.

Abzugstabelle: Was du nach Kategorie abziehen kannst

KategorieBeispieleAbzugsfähig?Worauf achten
ArbeitsmittelLaptop, Monitor, Werkzeug, Kamerajabei gemischter Nutzung Privatanteil ausscheiden; grössere Beträge abschreiben
Software & ITAbos, Cloud, Hosting, Domain, KI-ToolsjaNutzungszweck dokumentieren
Home-Officeanteilige Miete, Nebenkostenja, wenn effektiv geschäftlich genutztkantonale Praxis beachten – Details im Guide Home-Office absetzen in der Schweiz
Büro & CoworkingMiete, Nebenkosten, EinrichtungjaVertrag/Rechnungen ablegen
FahrzeugLeasing, Benzin, Versicherung, Unterhaltja, abzüglich PrivatanteilPauschale 0.9%/Monat oder Bordbuch
Reisen & VerpflegungÖV, Flug, Hotel bei Geschäftsreisen; auswärtige Verpflegungja, bei klarem GeschäftszweckZweck und Teilnehmer notieren; Verpflegung oft nur beschränkt/pauschal
WeiterbildungKurse, Fachliteratur, Konferenzen mit Berufsbezugja, als Geschäftsaufwand ohne festen MaximalbetragBerufsbezug festhalten; rein private Bildung ist nicht Geschäftsaufwand
Versicherungen & VorsorgeBerufshaftpflicht, Sachversicherung, AHV-Beiträge, Säule 3a, freiwilliges BVGja (3a/BVG in der privaten Steuererklärung)siehe Berufshaftpflicht für Freelancer und Säule 3a für Selbständige
Telefon & InternetHandy-Abo, Internetanteiligplausible, konstante Quote (oft 50–80%)
MarketingWebsite, Werbung, Visitenkarten, MesseauftrittejaBelege genügen meist
RepräsentationKundeneinladungen, GeschenkebeschränktAnlass und Person dokumentieren; grosszügige «Spesen» sind ein Prüfungsklassiker
Treuhand & BeratungBuchhaltung, Steuerberatung, Anwalt mit GeschäftsbezugjaRechnung mit Leistungsbeschrieb
Debitorenverlustenachweislich uneinbringliche ForderungenjaMahnungen/Betreibung dokumentieren – siehe Betreibung und Inkasso
Zinsen & GebührenGeschäftskonto, Kartengebühren, Geschäftskredit-Zinsenjaprivates und geschäftliches Konto trennen

Gemischt genutzte Ausgaben und Privatanteile

Sobald du etwas privat und geschäftlich nutzt, ist nur der Geschäftsanteil abziehbar. Die Aufteilung muss plausibel, dokumentiert und über die Jahre konsistent sein.

Das Auto: die wichtigste Pauschale

Läuft das Fahrzeug im Geschäft (alle Kosten verbucht), musst du für die private Nutzung einen Privatanteil aufrechnen. Die anerkannte Pauschale beträgt seit 2022:

  • 0.9% des Kaufpreises exkl. MWST pro Monat, also 10.8% pro Jahr
  • mindestens CHF 150 pro Monat

Beispiel: Kaufpreis CHF 40'000 exkl. MWST → Privatanteil CHF 360 pro Monat bzw. CHF 4'320 pro Jahr, der deinen Gewinn wieder erhöht. Alternativ kannst du mit einem Bordbuch die effektive private Nutzung nachweisen – lohnend, wenn du kaum privat fährst. Umgekehrt gilt: Fährst du nur gelegentlich geschäftlich mit dem Privatauto, lässt du das Auto privat und ziehst die Geschäftskilometer als Spesen ab (kantonale Kilometeransätze).

Telefon, Internet, Geräte

Hier gibt es keine schweizweite Pauschale. Bewährt: eine realistische Quote festlegen (z.B. 70% geschäftlich beim Arbeits-Laptop, 50% beim Handy-Abo), kurz begründen und konsequent beibehalten. Wer jedes Jahr eine andere Quote nutzt, provoziert Rückfragen.

Home-Office

Ein Arbeitszimmer-Anteil an Miete und Nebenkosten ist abziehbar, wenn der Raum tatsächlich und regelmässig geschäftlich genutzt wird. Die Berechnung (meist Zimmerzahl-Schlüssel) und die kantonalen Feinheiten stehen im Guide Home-Office absetzen in der Schweiz.

Abschreibung oder Sofortabzug?

Laufende Kosten (Abos, Miete, Spesen) ziehst du im Jahr der Zahlung ab. Investitionen mit mehrjähriger Nutzungsdauer aktivierst du und schreibst sie ab. Die ESTV publiziert Normalsätze (Merkblatt A/1995, degressiv vom Buchwert; bei linearer Abschreibung vom Anschaffungswert gilt der halbe Satz):

AnlagegutNormalsatz degressiv (Richtwert)
EDV / Hardware und Software40%
Fahrzeuge40%
Büromobiliar25%
Maschinen und Apparate30%

Praxisregeln für Solo-Selbständige:

  • Schwellenlogik: Kleinere Anschaffungen (je nach Kanton und Praxis grob bis einige hundert bis rund tausend Franken) werden üblicherweise direkt als Aufwand gebucht statt aktiviert.
  • Sofortabschreibung: Viele Kantone lassen zu, dass bewegliches Anlagevermögen im Anschaffungsjahr ganz oder weitgehend abgeschrieben wird. Kläre die Praxis deines Kantons, bevor du damit planst.
  • Wichtig ist Konsistenz: einmal gewählte Methode beibehalten und die Abschreibungstabelle der Steuererklärung beilegen.

Belegdisziplin: 10 Jahre Aufbewahrung

Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftsberichte musst du 10 Jahre aufbewahren (Art. 958f OR). Digital ist zulässig, wenn die Belege jederzeit lesbar und unveränderbar verfügbar sind. Minimalroutine:

  1. Beleg direkt beim Kauf fotografieren oder als PDF ablegen
  2. Geschäftszweck als Notiz ergänzen («Monitor Arbeitsplatz», «Kundenlunch Projekt X mit …»)
  3. gemischte Nutzung mit Quote markieren
  4. monatlich mit dem Geschäftskonto abgleichen

Ohne Beleg gilt bei einer Kontrolle schnell: kein Abzug – oder die Behörde schätzt nach eigenem Ermessen.

Drei Fallbeispiele in CHF

Alle Beispiele vereinfacht; die konkrete Behandlung hängt von Kanton und Situation ab.

1. IT-Freelancer, Home-Office, CHF 140'000 Umsatz

PositionBetrag
Laptop und Peripherie (Sofortabzug, rein geschäftlich)CHF 4'200
Software, Cloud, KI-ToolsCHF 3'600
Home-Office-Anteil (1 von 4.5 Zimmern, anteilige Miete)CHF 5'300
Handy/Internet (Quote 70%)CHF 1'100
Weiterbildung (Cloud-Zertifizierung)CHF 2'800
BerufshaftpflichtCHF 900
Total GeschäftsaufwandCHF 17'900

Reingewinn: CHF 140'000 − 17'900 = CHF 122'100 statt 140'000. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30% plus ca. 10% AHV sparen die Abzüge grob CHF 7'000 pro Jahr.

2. Designerin mit Studio und Geschäftsauto, CHF 110'000 Umsatz

PositionBetrag
Atelier-Miete inkl. NebenkostenCHF 9'600
Kamera- und Druckausrüstung (Abschreibung)CHF 3'000
Autokosten im Geschäft (Leasing, Benzin, Versicherung)CHF 8'400
abzüglich Privatanteil Auto (Kaufpreisbasis CHF 30'000 → 0.9%/Mt.)+ CHF 3'240 Gewinnkorrektur
Software-Abos (Adobe etc.)CHF 1'400
Messen und Portfolio-WebsiteCHF 2'100
Netto-Effekt GeschäftsaufwandCHF 21'260

Der Privatanteil zeigt die Logik: Die vollen Autokosten sind verbucht, aber CHF 3'240 werden als private Nutzung wieder zum Gewinn gerechnet.

3. Beraterin, viel unterwegs, CHF 180'000 Umsatz

PositionBetrag
Coworking-AboCHF 4'800
GA und Geschäftsreisen (Hotel, Flüge mit Kundenzweck)CHF 8'900
auswärtige Verpflegung (dokumentiert, beschränkt abzugsfähig)CHF 1'800
Kundeneinladungen (Anlass und Teilnehmer notiert)CHF 1'200
Weiterbildung (Executive-Kurs mit Berufsbezug)CHF 6'500
Treuhand und RechtsberatungCHF 3'200
Total GeschäftsaufwandCHF 26'400

Bei Reisen, Verpflegung und Repräsentation entscheidet die Dokumentation: gleiche Ausgaben mit Zweckvermerk = Abzug, ohne = Streichkandidat.

Was NICHT abzugsfähig ist

  • private Lebenshaltung: Wohnungsmiete (ausser Home-Office-Anteil), Kleidung (auch «Business-Garderobe»), Essen zuhause
  • private Ferien – auch wenn du «dabei E-Mails beantwortet» hast
  • Bussen und Steuerbussen
  • die eigenen Einkommens- und Vermögenssteuern (im Unterschied zur MWST-Administration oder Gewinnsteuer einer GmbH)
  • Privatentnahmen: Was du dir selbst «auszahlst», ist keine Ausgabe, sondern Gewinnverwendung
  • Ausgaben ohne Beleg und ohne plausiblen Geschäftsbezug

Die häufigsten Fehler

1. Privat und geschäftlich vermischen

Ein Konto für alles, private Einkäufe auf der Geschäftskarte: Das macht jede Kontrolle zäh und jeden Abzug angreifbar. Ein separates Geschäftskonto ist die halbe Miete.

2. Privatanteile «vergessen»

Auto, Handy, Wohnung voll abziehen und privat mitnutzen – der Klassiker, den Steuerverwaltungen gezielt suchen. Aufrechnung plus Nachsteuern sind teurer als eine ehrliche Quote.

3. Belege erst im Frühjahr suchen

Nach zwölf Monaten fehlen Quittungen und die Erinnerung an den Zweck. Digitale Ablage im Moment des Kaufs kostet zehn Sekunden.

4. Investitionen als Sofortaufwand verbuchen, ohne die Praxis zu kennen

Wer den CHF-4'000-Laptop einfach voll abzieht, obwohl der Kanton Aktivierung erwartet, kassiert eine Korrektur. Umgekehrt verschenkt, wer nie abschreibt, legale Abzüge.

5. Aggressiv statt plausibel abziehen

100% Handy-Quote, üppige «Repräsentation», Home-Office auf halber Wohnung: Einzelne überrissene Positionen führen dazu, dass die Behörde alles genauer anschaut.

6. Den AHV-Effekt übersehen

Der Reingewinn ist auch AHV-Basis. Saubere Abzüge sparen doppelt – zu tief deklarieren rächt sich dafür bei Renten und Taggeldern. Die Gesamtstrategie steht im Guide Steueroptimierung für Selbständige.

Checkliste

  • separates Geschäftskonto im Einsatz
  • jede Ausgabe beim Kauf kategorisiert und Beleg digital abgelegt
  • Geschäftszweck bei unklaren Positionen notiert
  • Quoten für gemischte Nutzung (Auto, Handy, Home-Office) definiert und dokumentiert
  • Privatanteil Geschäftsauto berechnet (0.9%/Monat oder Bordbuch)
  • Investitionen ab Schwellenwert aktiviert und Abschreibungstabelle geführt
  • Reise-, Verpflegungs- und Repräsentationsspesen mit Zweck erfasst
  • uneinbringliche Forderungen mit Mahn-/Betreibungsnachweis als Debitorenverlust gebucht
  • Belegarchiv auf 10 Jahre Aufbewahrung ausgelegt
  • Jahresabschluss mit Steuererklärung und AHV-Deklaration abgeglichen

FAQ

Kann ich meinen Laptop komplett absetzen?

Ja, wenn er praktisch ausschliesslich geschäftlich genutzt wird. Bei gemischter Nutzung ziehst du nur den Geschäftsanteil ab. Grössere Beträge gehören je nach kantonaler Praxis aktiviert und abgeschrieben statt sofort abgezogen.

Wie hoch ist der Privatanteil beim Geschäftsauto?

Als Pauschale 0.9% des Kaufpreises exkl. MWST pro Monat (10.8% pro Jahr), mindestens CHF 150 pro Monat (Stand 2026). Mit einem Bordbuch kannst du stattdessen die effektive private Nutzung abrechnen.

Ist Weiterbildung unbeschränkt abziehbar?

Für Selbständige gilt: Berufsbezogene Weiterbildung ist geschäftsmässig begründeter Aufwand ohne festen Maximalbetrag. Der bekannte Maximalabzug (Bund: CHF 13'000, Stand 2026) betrifft den privaten Abzug, etwa von Angestellten.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

10 Jahre (Art. 958f OR). Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn Lesbarkeit und Unveränderbarkeit gewährleistet sind.

Was passiert, wenn ich einen Beleg verloren habe?

Einzelfälle mit plausibler Erklärung (z.B. Kontoauszug als Ersatznachweis) sind selten ein Drama. Systematisch fehlende Belege führen aber zu gestrichenen Abzügen oder einer Ermessenseinschätzung.

Quellen

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