Firmenname wählen: Regeln für Einzelfirma und GmbH
Firmenname in der Schweiz: Was bei Einzelfirma und GmbH erlaubt ist, wie du Namen via Zefix prüfst und was Markenschutz und Domain damit zu tun haben.
Firmenname in der Schweiz: Das Wichtigste in Kürze
Der Firmenname ist keine reine Geschmacksfrage – das Obligationenrecht setzt klare Leitplanken, und sie unterscheiden sich stark nach Rechtsform:
- Die Einzelfirma muss deinen Familiennamen enthalten (Art. 945 OR). Zusätze wie Tätigkeit oder Fantasieelemente sind erlaubt, solange sie nicht täuschen.
- GmbH und AG dürfen ihren Namen frei wählen – zwingend ist nur der Rechtsformzusatz ("GmbH", "AG") und die deutliche Unterscheidbarkeit von allen in der Schweiz eingetragenen Firmen.
- Prüfen kannst du Namen gratis im Zefix, dem zentralen Firmenindex des Bundes.
- Firmenrecht, Markenschutz und Domain sind drei verschiedene Ebenen. Ein Handelsregistereintrag schützt deine Marke nicht, und eine freie Domain sagt nichts über die rechtliche Zulässigkeit.
Die Regeln im Überblick
| Frage | Einzelfirma | GmbH / AG |
|---|---|---|
| Familienname Pflicht? | ja, zwingender Kern der Firma | nein |
| Fantasiename möglich? | nur als Zusatz zum Familiennamen | ja, frei wählbar |
| Rechtsformzusatz Pflicht? | nein (kein Zusatz, der eine Gesellschaft andeutet) | ja, "GmbH" bzw. "AG" |
| Täuschungsverbot | ja (Art. 944 OR) | ja (Art. 944 OR) |
| Schutzwirkung des Eintrags | am Geschäftsort (Art. 946 OR) | ganze Schweiz (Art. 951 OR) |
| Prüfung vor Anmeldung | Zefix + Handelsregisteramt | Zefix + Handelsregisteramt |
Welche Regeln gelten für die Einzelfirma?
Der Familienname ist Pflicht (Art. 945 OR)
Wer als Einzelperson ein Geschäft betreibt, muss den Familiennamen zum wesentlichen Inhalt der Firma machen – mit oder ohne Vornamen. Das gilt für jede im Handelsregister eingetragene Einzelfirma.
Erlaubt sind Zusätze, etwa zur Tätigkeit oder zur Person, solange sie:
- der Wahrheit entsprechen
- nicht täuschen (Art. 944 OR)
- keinem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen
- kein Gesellschaftsverhältnis andeuten – ein Zusatz wie "& Partner" oder "& Co." ist bei der Einzelfirma tabu, weil er mehrere Inhaber vortäuscht
Beispiele: erlaubt und nicht erlaubt
| Firmenname (Inhaberin: Anna Müller) | Zulässig? | Warum |
|---|---|---|
| Müller Webdesign | ja | Familienname plus wahrer Tätigkeitszusatz |
| Anna Müller Beratung | ja | Vorname darf dabei sein |
| Pixelstudio Müller | ja | Fantasiezusatz plus Familienname |
| Pixelstudio | nein | Familienname fehlt |
| Müller & Partner | nein | täuscht ein Gesellschaftsverhältnis vor |
| Müller International Trading, wenn nur lokal tätig | heikel | Täuschungsverbot: Zusatz muss der Realität entsprechen |
| Dr. Müller Consulting, ohne Doktortitel | nein | unwahre Angabe |
Wichtig: Diese Regeln greifen formell mit dem Handelsregistereintrag. Aber auch ohne Eintrag darfst du im Geschäftsverkehr nicht mit einem täuschenden Auftritt arbeiten – und spätestens ab CHF 100'000 Jahresumsatz wird der Eintrag Pflicht. Details im Guide Einzelfirma gründen in der Schweiz.
Wie weit ist der Name geschützt?
Die eingetragene Einzelfirma ist nur am Geschäftsort geschützt (Art. 946 OR): Ein anderer Inhaber am selben Ort darf denselben Namen nicht verwenden. In einer anderen Gemeinde kann aber jemand mit gleichem Familiennamen sehr ähnlich auftreten. Wer schweizweiten Schutz für einen Auftritt will, braucht die Marke – dazu unten mehr.
Welche Regeln gelten für GmbH und AG?
GmbH und AG können ihren Namen frei bilden (Art. 950 OR): Personennamen, Fantasienamen, Sachbegriffe oder Kombinationen. Zwei Dinge sind zwingend:
- Die Rechtsform muss in der Firma angegeben werden – ausgeschrieben oder abgekürzt ("GmbH", "AG").
- Der Name muss sich von allen bereits in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (Art. 951 OR). Der Schutz wirkt dafür auch schweizweit.
Dazu gilt wie überall das Täuschungsverbot: keine irreführenden Angaben zu Tätigkeit, Grösse oder geografischer Herkunft, keine reinen Sach- oder Gattungsbezeichnungen ohne individualisierendes Element ("Treuhand GmbH" allein geht nicht, "Lakeside Treuhand GmbH" geht).
Wenn du vor der Wahl zwischen den Rechtsformen stehst: Einzelfirma oder GmbH in der Schweiz?
Wie prüfst du einen Firmennamen?
- Zefix durchsuchen: zefix.ch ist der zentrale Firmenindex des Bundes mit allen im Handelsregister eingetragenen Firmen. Suche nach dem Wunschnamen und nach ähnlichen Schreibweisen.
- Ähnlichkeit beurteilen: Für GmbH/AG muss sich der Name deutlich von bestehenden Firmen unterscheiden – nicht nur exakt gleich lautende Namen sind blockiert.
- Markenregister prüfen: In der Datenbank des IGE (ige.ch) prüfst du, ob dein Wunschname als Marke für ähnliche Waren oder Dienstleistungen geschützt ist. Ein eingetragener Firmenname kann trotzdem eine fremde Marke verletzen.
- Domain und Social-Media-Handles prüfen: verfügbar heisst hier nur "noch frei", nicht "rechtlich unbedenklich".
- Vorabklärung beim Handelsregisteramt: Viele kantonale Ämter prüfen einen Firmennamen auf Anfrage unverbindlich vor. Das erspart eine abgelehnte Anmeldung.
Firmenrecht, Marke, Domain: drei verschiedene Ebenen
Der häufigste Denkfehler bei der Namenswahl ist, diese drei Schutzsysteme zu vermischen:
| Ebene | Was sie regelt | Wo | Schutzwirkung |
|---|---|---|---|
| Firmenrecht (OR, Handelsregister) | den offiziellen Namen deines Unternehmens | Handelsregister / Zefix | Einzelfirma: am Ort; GmbH/AG: schweizweit gegen gleiche/ähnliche Firmen |
| Markenschutz (IGE) | Kennzeichen für deine Waren/Dienstleistungen | Markenregister des IGE | schweizweit gegen verwechselbare Zeichen für ähnliche Angebote |
| Domain | die Internetadresse | Registrare (.ch: Grundlage bei SWITCH) | rein faktisch: wer zuerst registriert, hat sie – kein Namensrecht |
Praktisch heisst das:
- Der Handelsregistereintrag schützt dich nicht davor, dass jemand deinen Namen als Marke eintragen lässt oder die Domain schnappt.
- Eine Markenanmeldung beim IGE kostet CHF 450 für 10 Jahre Schutz in bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen, die Verlängerung CHF 550 (Stand 2026). Für Solo-Selbständige lohnt sich das vor allem, wenn der Name als eigenständige Marke aufgebaut wird.
- Umgekehrt kann eine bestehende fremde Marke deinen Firmennamen blockieren, selbst wenn das Handelsregister ihn akzeptiert. Die Registerprüfung deckt Markenkonflikte nicht ab.
Domain und Umlaute: Die .ch-Praxis
Bei "Müller Webdesign" stellt sich sofort die Umlautfrage:
- .ch-Domains mit Umlauten (müller.ch) sind technisch möglich (IDN), aber im Alltag unpraktisch: E-Mail-Kompatibilität, Tippgewohnheiten und ausländische Tastaturen sprechen dagegen.
- Standard ist die Umschreibung: mueller-webdesign.ch. Registriere idealerweise beide Varianten und leite eine auf die andere um.
- Prüfe auch naheliegende Tippvarianten (mit/ohne Bindestrich) und sichere die wichtigste .com-Variante, wenn internationale Kundschaft realistisch ist.
- E-Mail-Adressen immer ohne Umlaute führen.
Praxis-Tipps: Was macht einen guten Firmennamen aus?
Jenseits der rechtlichen Regeln entscheidet der Alltag über die Qualität eines Namens:
- Telefontest: Kannst du den Namen am Telefon sagen, ohne ihn buchstabieren zu müssen? "Keller Digital" besteht, "Qyntex Solutions" fällt durch.
- Suchtest: Google den Wunschnamen. Wenn Seite 1 von einem etablierten Anbieter mit ähnlichem Angebot besetzt ist, wirst du digital schwer sichtbar.
- Wachstumstest: Beschreibt der Name nur deine heutige Nische ("Müller WordPress-Support"), engt er dich in zwei Jahren ein. Tätigkeitszusätze eher breit wählen.
- Sprachtest: Funktioniert der Name auch für Kundschaft in der Romandie oder international? Deutsche Wortspiele altern schlecht über Sprachgrenzen.
- Rechtsform-Weitblick: Wenn ein späterer Wechsel zur GmbH realistisch ist, wähle den Fantasiezusatz so, dass er als künftiger GmbH-Name allein tragfähig ist ("Pixelstudio Müller" wird später "Pixelstudio GmbH").
Rechenbeispiel: Was kostet der Namensschutz in CHF?
Szenario: Ein Berater gründet "Keller Digital Consulting" als Einzelfirma und will den Auftritt absichern (Stand 2026):
| Position | Kosten |
|---|---|
| Zefix-Recherche und Markenrecherche (selbst) | CHF 0 |
| Freiwilliger Handelsregistereintrag der Einzelfirma | Grundgebühr ca. CHF 80, mit Nebenkosten meist CHF 100–200 |
| Domain keller-digital.ch (pro Jahr) | ca. CHF 10–20 |
| Zweite Domain-Variante (pro Jahr) | ca. CHF 10–20 |
| Markeneintragung "Keller Digital" beim IGE (10 Jahre, bis 3 Klassen) | CHF 450 |
| Total im ersten Jahr (mit Marke) | ca. CHF 600–700 |
Ohne Marke liegt das Basis-Setup bei rund CHF 120 bis 240 im ersten Jahr. Die Marke ist optional – aber deutlich günstiger als ein späterer Namensstreit oder ein erzwungenes Rebranding.
Die häufigsten Fehler
1. Fantasiename ohne Familiennamen bei der Einzelfirma
"Pixelstudio" allein wird als Einzelfirma nicht eingetragen. Der Familienname muss in die Firma – der Fantasieteil darf als Zusatz dazu.
2. "& Partner" bei der Einzelfirma
Zusätze, die ein Gesellschaftsverhältnis andeuten, sind für Einzelfirmen unzulässig. Das fliegt spätestens bei der Handelsregisteranmeldung auf.
3. Nur die Domain prüfen
Eine freie Domain heisst nicht, dass der Name firmen- und markenrechtlich frei ist. Zefix und Markenregister gehören immer zur Prüfung.
4. Logo, Visitenkarten und Website vor der Namensprüfung
Wer zuerst brandet und dann prüft, zahlt im schlechtesten Fall alles doppelt. Prüfung zuerst, Design danach.
5. Markenrecht ignorieren
Der Handelsregistereintrag schützt nicht vor Markenkonflikten – in beide Richtungen. Kurze Recherche in der IGE-Datenbank gehört zur Sorgfalt.
6. Beim Wechsel zur GmbH nicht an den Namen denken
Als GmbH bist du frei in der Namenswahl. Wer den Wechsel plant, kann den Marken- und Domain-Aufbau schon darauf ausrichten – siehe Einzelfirma in GmbH umwandeln.
Checkliste: Vor der Anmeldung
- Wunschname erfüllt die Regeln der Rechtsform (Familienname bei Einzelfirma, Rechtsformzusatz bei GmbH/AG)
- Keine täuschenden oder unwahren Bestandteile
- Zefix nach identischen und ähnlichen Firmen durchsucht
- IGE-Markendatenbank auf verwechselbare Marken geprüft
- Domain-Varianten (mit Umschreibung der Umlaute) verfügbar und registriert
- Social-Media-Handles gesichert
- Aussprache- und Schreibtest gemacht: versteht man den Namen am Telefon?
- Bei GmbH/AG: deutlicher Abstand zu bestehenden Firmen schweizweit
- Optional: Vorabklärung beim kantonalen Handelsregisteramt
- Optional: Markenanmeldung beim IGE budgetiert
FAQ
Muss mein Nachname im Firmennamen der Einzelfirma stehen?
Ja. Der Familienname ist zwingender Kern der Firma einer Einzelfirma (Art. 945 OR), mit oder ohne Vornamen. Zusätze sind erlaubt.
Darf ich als Einzelfirma unter einem reinen Fantasienamen auftreten?
Als offizielle Firma nicht. Du kannst einen Fantasienamen als Zusatz führen ("Pixelstudio Müller") oder als Marke oder Logo verwenden – auf Rechnungen und Verträgen gehört aber die korrekte Firma.
Wie prüfe ich, ob ein Firmenname noch frei ist?
Im Zefix (zentraler Firmenindex) für Firmen, in der IGE-Datenbank für Marken, bei den Registraren für Domains. Alle drei Ebenen prüfen, nicht nur eine.
Was kostet eine Markenanmeldung in der Schweiz?
CHF 450 für 10 Jahre Schutz in bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse CHF 100, Verlängerung CHF 550 (Stand 2026, Gebühren des IGE).
Kann ich den Firmennamen später ändern?
Ja. Bei der eingetragenen Einzelfirma und der GmbH läuft das über eine Mutation im Handelsregister (bei der GmbH mit Statutenänderung und Beurkundung). Rechne die Folgekosten ein: Domain, Auftritt, Verträge, Bekanntheit.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 944 ff. Geschäftsfirmen
- KMU-Portal: Die Wahl des Firmennamens
- Zefix – Zentraler Firmenindex
- IGE: Marken – Kosten und Gebühren
- EasyGov: Firmengründung
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