E-Rechnung und eBill in der Schweiz: was Selbständige jetzt wissen müssen
E-Rechnung, eBill, ZUGFeRD und XRechnung: wie die elektronische Rechnung in der Schweiz funktioniert, wer sie braucht und wie du als Selbständige:r mittest.
E-Rechnung in der Schweiz: Das Wichtigste in Kürze
Die elektronische Rechnung ist in der Schweiz längst Realität – aber seit 2025 bekommt sie Rückenwind: Die öffentliche Hand baut den elektronischen Rechnungseingang schrittweise aus, Grossunternehmen folgen, und die QR-Rechnung hat die Papierform ohnehin weitgehend verdrängt. Für Selbständige heisst das: Wer weiss, welche Formen es gibt und was wann verlangt wird, verschickt Rechnungen schneller und wird schneller bezahlt.
Die wichtigsten Fakten:
- PDF mit QR-Zahlteil bleibt für kleine und mittlere Kunden der Standard – elektronisch im weiteren Sinne, aber kein strukturiertes Format.
- eBill ist das Verfahren, mit dem deine Rechnung direkt ins E-Banking des Kunden kommt – der Kunde bestätigt und zahlt mit zwei Klicks.
- ZUGFeRD / XRechnung sind strukturierte Formate (XML im PDF oder als reine Datei), die vor allem Verwaltungen und Grosskonzerne verlangen.
- Zwang zur E-Rechnung besteht für Selbständige derzeit nicht – aber wer an die öffentliche Hand liefert, kommt um die strukturierten Formate nicht herum.
Die Formate im Überblick
| Format | Wie es funktioniert | Wer es verlangt | Aufwand für dich |
|---|---|---|---|
| PDF mit QR-Zahlteil | Rechnung als PDF, Zahlteil zum Scannen | KMU, Privatkunden | minimal |
| eBill | Rechnung wird via Plattform ins E-Banking zugestellt | Endkunden mit eBill-Abo | Anmeldung + Software oder Anbieter |
| ZUGFeRD (PDF/A-3) | PDF mit eingebettetem XML | Viele Grossunternehmen | Software, die das Format erzeugt |
| XRechnung / XML | Reine strukturierte Datei | Öffentliche Verwaltung (schrittweise) | Spezialsoftware oder Anbieter |
eBill: der unterschätzte Kanal für Solo-Selbständige
eBill kennt man als Zahlender – aber du kannst auch Rechnungsteller werden. Der Ablauf:
- Du registrierst dich bei einem eBill-fähigen Anbieter oder nutzt die Schnittstelle deiner Rechnungssoftware.
- Statt (oder neben) dem PDF sendest du die Rechnungsdaten an die eBill-Plattform.
- Der Kunde erhält die Rechnung direkt im E-Banking, prüft sie und löst die Zahlung aus – ohne Abtippen, ohne Scannen.
Die Vorteile: kürzere Zahlungszeiten, weniger Rückfragen, automatisch korrekte Zahlungsdaten. Die Grenzen: eBill richtet sich an Endkunden in der Schweiz – für B2B-Kunden mit ERP-Systemen und für Auslandskunden taugt es nicht. Und pro Rechnung fallen Gebühren an, die sich bei Kleinstbeträgen bemerkbar machen.
ZUGFeRD und XRechnung: wenn der Kunde Struktur verlangt
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz die gesetzliche Grundlage für die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr mit der öffentlichen Hand. Konkret bedeutet das:
- Bund, Kantone und Gemeinden bauen den elektronischen Rechnungseingang aus.
- Wer an Verwaltungen liefert, muss je nach Ausschreibung ZUGFeRD- oder XRechnung-Formate liefern können.
- Für den reinen B2B-Verkehr gibt es (noch) keine Pflicht – anders als in der EU, wo ab 2025/2026 schrittweise verpflichtende E-Rechnung kommt.
Wenn du regelmässig an öffentliche Auftraggeber fakturierst, kläre vor dem ersten Auftrag, welches Format gefordert wird. Viele Rechnungsprogramme aus der Schweiz beherrschen ZUGFeRD inzwischen serienmässig – ein Blick in den Rechnungsprogramm-Guide lohnt sich.
Was ändert sich für deine Rechnung inhaltlich?
Nichts Grundlegendes: Die Pflichtangaben bleiben dieselben wie in der klassischen Rechnung – siehe der Guide zum Rechnungen schreiben. Ergänzend kommt hinzu:
- Strukturierte Daten müssen die gleichen Angaben maschinenlesbar enthalten (Name, UID, Beträge, MWST-Sätze, Referenz).
- Authentizität und Integrität: Bei MWST-Pflicht musst du die Echtheit der Rechnung sicherstellen – bei E-Rechnungen übernimmt das die Signatur bzw. das EDI-Verfahren.
- Archivierung: Auch E-Rechnungen gelten 10 Jahre – das XML/PDF gehört ins digitale Archiv, genau wie Belege (siehe Buchhaltung für Selbständige).
E-Rechnung und MWST
Elektronische Rechnungen sind für die MWST vollwertige Rechnungen. Seit 2024 akzeptiert die ESTV die Zustellung per E-Mail ausdrücklich ohne zusätzliche Zustellungsbestätigung – die elektronische Rechnung ist damit der Papierform rechtlich gleichgestellt. Wer saldiert oder vereinnahmt, findet die Grundlagen im Guide zur MWST für Selbständige.
Praktischer Fahrplan für Selbständige
- Jetzt: PDF mit QR-Zahlteil als Standard – beispielsweise gratis über den QR-Rechnungsgenerator von gratisrechnung.ch.
- Bei wiederkehrenden Endkunden: eBill-Zustellung prüfen – Beschleunigung der Zahlungen.
- Bei Grosskunden/Verwaltung: Format erfragen, Software mit ZUGFeRD/XRechnung wählen – aktuelle Vergleiche bietet gründer-schweiz.ch mit den Rechnungssoftware-Bestenlisten.
- Buchhaltung anbinden: E-Rechnungen direkt verbuchen statt doppelt erfassen – Vorlagen und Ratgeber dazu liefert rechnungslösungen.ch.
- Archiv aufräumen: ein Ordner pro Jahr, Rechnungen unveränderbar ablegen.
Häufige Fragen
Muss ich ab 2026 E-Rechnungen verschicken? Nein, einen allgemeinen Zwang gibt es in der Schweiz nicht. Nur wer an die öffentliche Hand liefert, muss deren Vorgaben erfüllen.
Kann ich weiterhin PDFs per E-Mail verschicken? Ja. Für MWST-Zwecke ist die E-Mail-Zustellung anerkannt.
Was bringt eBill konkret? Schnellere Zahlungen und weniger Aufwand beim Kunden, weil die Rechnung direkt im E-Banking erscheint und mit wenigen Klicks freigegeben ist.
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